Angeln vom Kajak in Deutschland – Was ist wichtig?
Ob am kleinen Waldsee oder am großen Fluss. Jiggen, Werfen, Vertikalangeln, Fliegenfischen oder Schleppen– alles ist vom Kajak aus möglich.
Allerdings sollte man beachten, dass die Regeln für das Kajakangeln in Deutschland häufig strenger und viel komplizierter sind als zum Beispiel in den benachbarten Niederlanden.
Ein Grund für den fast undurchdringlichen Regelwald ist unter anderem die Tatsache, dass der größte Teil der Gewässer in Deutschland von Vereinen gepachtet ist. Vor allem, wenn es um die Nutzung von Booten, Kajaks oder Bellybooten geht. Wer kein Mitglied im jeweiligen Verein ist, hat häufig das Nachsehen. Keine Mitgliedschaft heißt, keine Berechtigung für die Nutzung von Booten o.ä.
Bevor wir also ans Wasser fahren, sollten wir unbedingt die Vereins- oder Gewässerordnungen durchforsten und im Zweifel den Vorstand kontaktieren.
Wer die Regeln beachtet, kann das Angeln unbeschwert genießen.
In meinem Verein an der Ruhr ist es beispielsweise so, dass ich das Kajak ohne Auflagen nutzen darf, da wir keine Anbindung an Wasserstraßen haben. Bei manchen Vereinen in meiner Gegend ist allerdings eine individuelle Bootsnummer auf dem Kajak ein Muss.
Außerdem darf zu bestimmten Zeiten und in bestimmten Gebieten nicht geschleppt oder geangelt werden. Auch wenn wir mit dem Kajak fast überall hinkommen, dürfen wir noch lange nicht überall angeln.
An vielen Gewässern gibt es zudem individuelle Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Das Schleppfischen auf den Talsperren im Sauerland ist zum Beispiel nur dann erlaubt, wenn man eine rote Fahne (inklusive Mast) am Kajak befestigt hat. Fahnen und Kennleuchten gibt es von verschiedenen Herstellern (Railablazer, Hobie…) speziell für Kajaks.
Das Angeln vom Kajak ermöglicht uns wunderschöne Momente in der Natur. Wir können mit dem Kajak zu fast jedem Ort, den wir mit Hilfe von GoogleMaps ausfindig gemacht haben. Das heißt jedoch noch lange nicht, dass wir mit dem Auto direkt ans Wasser können, bzw. unser Kajak slippen. Man sollte daher immer seinen Kajakwagen dabeihaben und sich vor Ort noch mal versichern, dass man das Kajak dort auch zu Wasser lassen darf. Viele Gewässer liegen nämlich in Naturschutzgebieten oder Zufahrtsstraßen sind nur für Anwohner oder Behörden zugänglich. Verordnungen sind oft nicht zu durchschauen, deshalb immer bei den ansässigen Behörden nachfragen, bevor man empfindliche Strafen zahlen muss.
Was muss ich noch beachten?
Das Rechtliche
Das deutsche Tierschutzgesetz verlangt von jedem Angler im §4 Abs. 4, dass „… Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“ Deshalb benötigt jeder, der in Deutschland das Angeln ausüben möchte, in der Regel einen Fischereischein. Um diesen zu erlangen sind die Bestimmungen recht unterschiedlich, da das Fischereirecht in Deutschland Sache der Länder ist und jedes Bundesland ein eigenes Fischereigesetz hat. Man muss zunächst die theoretische und praktische Sportfischerprüfung erfolgreich ablegen, bevor man mit der Urkunde für die erfolgreich bestandene Prüfung in der Gemeinde dann den Fischereischein beantragen kann. Dies gilt auch für das Angeln an privaten Gewässern. Zusätzlich benötigt man einen Fischereierlaubnisschein, auch Angelkarte genannt. In Deutschland befinden sich die meisten Gewässer im Besitz von Angelvereinen oder Angelverbänden. Fast alle Angelvereine geben jedoch sogenannte Tageskarten gegen eine Gebühr an Nicht-Vereinsmitglieder heraus. Oft darf man dann allerdings nur vom Ufer her fischen. Daher sollte man sich genauer informieren.
Mit einer Ausnahme – der Touristenfischereischein
Einige Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Brandenburg (Stand 2024) ermöglichen auch „Nichtanglern“‘ durch einen Touristenfischereischein das zeitlich begrenzte Angeln auszuüben. Das Mindestalter für den Urlauberangelschein beträgt 12 Jahre. Der Schein gilt für 28 Tage und kann einmal im Jahr um weitere 28 Tage verlängert werden. Die Ausgabestellen und die Bestimmungen im Detail können bei den Tourismusverbänden des jeweiligen Bundeslandes erfragt werden.
Umweltschutz – Tierschutzgesetz
Als verantwortungsvoller Angler will man in erster Linie die Natur genießen. Halte also deinen Angelplatz und Gewässer immer sauber und nehme deinen Müll mit. Unser Hobby ist nicht das Erzielen wirtschaftlichen Gewinns, sondern ausschließlich auf ein faires natur- und tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber dem Mitgeschöpf „Fisch“. Das heißt auch, dass der Fisch schonend behandelt und ihm unnötiges Leiden erspart wird. Neben dem waidgerechten Verhalten gegenüber dem Fisch ist auch auf das tiergerechte Verhalten in der Natur und den möglichen Beeinträchtigungen anderer Tiere am und im Gewässer hinzuweisen. Ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Wasservögeln, Amphibien und Insekten sollte für jeden Angler selbstverständlich sein.
Um den Fischbestand zu schonen sieht der Gesetzgeber Mindestmaße, Schonzeiten und Fangverbote vor. Über die Einschränkungen in den jeweiligen Bundesländern sollte man sich unbedingt vor dem Angeln informieren. Das Mindestmaß stellt die Länge des Fisches dar, ab dem eine Aneignung zulässig ist. Fische, die das Mindestmaß noch nicht erreicht haben, sind unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt in das Gewässer in Freiheit zurückzusetzen. Schonzeiten sind für Fischarten bestimmt, die während der Wanderung zu den Laichplätzen und für das Laichen selbst einen besonderen Schutz bedürfen. Fangverbote gelten für Fischarten, die vom Aussterben bedroht sind oder deren Bestände besonders bedroht sind. Diese Fischarten dürfen ganzjährig nicht gefangen/angeeignet werden.